
Notariat
Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes
und wird vom Staat ernannt.
In dieser Funktion beurkundet der Notar u.a.:
- Immobilienverträge
- Schenkungsverträge
- Testamente
- Erbverträge
- Vorsorgevollmachten / Patientverfügungen
- Eheverträge
- Gesellschaftsgründungen
Der Notar ist zur unparteilichen Beratung über die rechtliche Tragweite des beabsichtigten Rechtsgeschäfts verpflichtet und erörtert konfliktträchtige Punkte im Dialog mit den Beteiligten.