Urkunde

Notariat

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes
und wird vom Staat ernannt.

In dieser Funktion beurkundet der Notar u.a.:

  • Immobilienverträge
  • Schenkungsverträge
  • Testamente
  • Erbverträge
  • Vorsorgevollmachten / Patientverfügungen
  • Eheverträge
  • Gesellschaftsgründungen

Der Notar ist zur unparteilichen Beratung über die rechtliche Tragweite des beabsichtigten Rechtsgeschäfts verpflichtet und erörtert konfliktträchtige Punkte im Dialog mit den Beteiligten.