Familienrecht
Das Familienrecht hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem hochkomplexen Rechtsgebiet entwickelt.
In diesem sehr sensiblen Bereich sollte daher die Rechtsberatung durch in besonderem Maße spezialisierte Rechtsanwälte erfolgen, aus diesem Grunde sind zwei Rechtsanwälte unserer Kanzlei zugleich auch Fachanwälte für Familienrecht.
Wir begleiten Ihren Weg von dem ersten Gedanken an die Trennung bis nach der Ehescheidung, sowohl außergerichtlich als auch im familiengerichtlichen Verfahren. Selbstverständlich beraten wir auch bei intakter Beziehung über die optimale Gestaltung der ehelichen Verhältnisse in wirtschaftlicher Hinsicht und arbeiten für Sie passende Eheverträge aus.
Unsere Tätigkeit im Familierecht erstreckt sich u.a. auf folgende Bereiche:
- Scheidungsverfahren
- Trennungsunterhalt
- Kindesunterhalt
- nachehelicher Unterhalt
- Elternunterhalt
- Versorgungsausgleich
- Umgangsrecht
- Sorgerecht
- Zugewinnausgleich
- Ausgleich finanzieller Ansprüche z.B. bei gemeinsamen Grundbesitz
- Regelung bezüglich Ehewohnung
- Hausratsteilung